Bei allen Erscheinungsformen der kommerziellen Nutzung müssen die rechtlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Personen betrachtet werden. Mit Autor wird im folgenden der Programmautor bezeichnet, mit Unternehmer derjenige, welcher die Software auf kommerzieller Basis vertreibt, installiert oder pflegt, und mit Endkunde der Vertragspartner des Unternehmers.
Häufig besteht keinerlei Kontakt zwischen dem Autor und dem Unternehmer: Der Unternehmer beschafft sich die Software von irgendeinem Server oder irgendeiner Mailbox und vertreibt sie in eigener Verantwortung. Für diesen Fall wird auch davon ausgegangen, daß keinerlei Vertragsbeziehungen zwischen dem Autor und dem Unternehmer bestehen. Die Haftung des Autors richtet sich allein nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erlaubnis des Unternehmers zur Vervielfältigung und Verbreitung der Software richtet sich im wesentlichen nach dem Willen des Autors. Dieser kann durch README-Dateien im Programmpaket oder durch Hinweise in der Mailbox oder auf dem Server geäußert werden. Für die Installation oder Pflege von Freier Software gilt das gleiche.
Anderes gilt, wenn der Unternehmer Absprachen mit dem Autor getroffen hat. In diesem Fall wird man häufig von einem Vertragsverhältnis auszugehen haben.
Zwischen dem Unternehmer und dem Endkunden besteht auf jeden Fall ein Vertragsverhältnis. Art und Inhalt des Vertrages richten sich nach dem Vertragsgegenstand und den getroffenen Vereinbarungen. Unbedeutend für die rechtliche Beurteilung ist die Bezeichnung, welche die Parteien dem Vertrag geben.
Bei der Lizenzierung von Shareware kommt zwischen dem Autor und dem Endkunden nach Bezahlung der Sharewaregebühr ein Vertrag zustande. Im allgemeinen jedoch bestehen zwischen dem Autor und dem Endkunden keinerlei vertragliche Beziehungen.