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1. Einführung

Wer mit Freier Software handelt oder Freie Software auf andere Weise kommerziell nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Zahlreiche Lizenzvorschriften und Sorgfaltspflichten müssen beachtet werden, um böse Überraschungen zu vermeiden, die sehr kostspielig sein können.

Zur Zeit beschäftigt sich die Rechtsprechung nur in geringem Umfang mit Freier Software. Hauptsächlich geht es hierbei um lizenzrechtliche Fragen. Die Konflikte entstanden daraus, daß Autoren von Freier Software oder Shareware die kommerzielle Vermarktung ihrer Software verhindern wollten.

Auch in der Literatur findet Freie Software nur geringe Beachtung. Die Beiträge in Zeitschriften sind überschaubar. An dieser Stelle seien die Artikel von Hoeren 1989 (Der Public-Domain-Vertrag), Schulz 1990 (Shareware) und Heymann 1991 (Rechtsprobleme des Sharewarevertriebs) und eine Studienarbeit von Gehring 1996 (Freeware, Shareware und Public Domain) genannt.

Wenn Freie Software eine größere wirtschaftliche Bedeutung erlangt, ist auch vermehrt mit rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, zu rechnen.

Der Artikel geht auf rechtliche Fragen bei der kommerziellen Nutzung Freier Software ein, stellt die mögliche Entwicklung der Rechtsprechung dar und gibt Hinweise, wie man das Haftungsrisiko gering halten kann.


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