"Information wants to be Free"
The Digital Knowledge Order between ‘Trusted Systems' and Information as Commons

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Helmut Spinner | Bio | Abstract | Institute of Philosophy, University Karlsruhe 
Sally Jane Norman | Bio | Abstract | New Zealander/ French Performing Arts Theorist, Paris 
Marko Peljhan | Bio | Abstract | Media Artist, Makrolab Project, Ljubljana 
Gabriele Beger | Bio | Abstract | Copyright Attorney of the Federal Union of German Library Associations
Florian Cramer  | Bio | Abstract | Literature Scientist, Free University Berlin and Neoist Activist, Berlin 
Phil Agre | Bio | Abstract | Department of Information Studies, University of California, Los Angeles 
Prof. Dr. phil. Helmut Spinner
Homepage
<rc01@rz.uni-karlsruhe.de
University of Karlsruhe, Studium Generale 
Kollegium am Schloß II 
Postfach 6980 
D-76128 Karlsruhe/Germany 
Tel. 0721/608-3085 (selbst) 
Sekretariat des Studium Generale -2043 (Frau Bürck) 
Sekretariat des Deutsch-Russisches Kollegs -6176 (Frau Gallenz) 

Derzeitige Positionen bzw. Mitgliedschaften an der Universität Karlsruhe/Germany: 

  • Univ.-Prof. für Wissenschafts- und Technikphilosophie am Institut für Philosophie, Mitglied der kollegialen Leitung
  • Leiter des senatsunmittelbaren Studium Generale und des damit verbundenen Deutsch- Russischen Kollegs
  • Gründungsmitglied, langjähriges Vorstandsmitglied und 1998 bis 2000 Geschäftsführender Direktor des IAK/ Interfakultatives Institut  für Angewandte Kulturwissenschaft (als zentrale Einrichtung der Universität gegründet 1989)
  • Gründungsmitglied der Internationalen Akademie für nachhaltige Entwicklungen und Technologien an der Universität Karlsruhe e.V. (gegründet 1998; Präsident Michail Gorbatschow)

  • Short biography and bibliograpy
     

    Veröffentlichungen zum Karlsruher Ansatz der integrierten Wissensforschung

    Bücher:

  • Die Wissensordnung: Ein Leitkonzept für die dritte Grundordnung des Informationszeitalters (Leske + Budrich, 1994)
  • Die Architektur der Informationsgesellschaft: Entwurf eines wissensorienten Gesamtkonzepts (Philo-Verlag, 1998; zweite erweiterte Aufl. 2000)
  • Bausteine zu einer neuen Informationsethik (Philo-Verlag, 2000; zusammen mit Michael Nagenborg und Karsten Weber; im Druck)
  • Problemlösungsprozesse in der Wissensgesellschaft, 2 Bände (Leske + Budrich; im Druck für Frühjahr 2001).
  • Ein neues Wissenskonzept für das Informationszeitalter (Monographie, in Arbeit).

  • Aufsätze und Beiträge:

  • Wissensregime der Informationsgesellschaft -- >Wissen aller Arten, in jeder Menge und Güte< als Gegenstand der Rechts-, Wirtschafts- und Wissensordnung; in: Jahrbuch Telekommunikation und Gesellschaft, hrsg. von Herbert Kubicek u. a., Bd. 5, S. 65-79. 
  • Information oder Wissen -- eine Alternative für die Geisteswissenschaften?; in: Martin Huber und Gerhard Lauer, Hrsg., Nach der Sozialgeschichte -- Festschrift für Wolfgang Frühwald und Georg Jäger, Tübingen: Niemeyer, S. 385-408.
  • Der Karlsruher Ansatz zur Wissensdiagnose; in: Uwe Beck und Winfried Sommer, Hrsg., Learntec -- 8. Europäischer Kongreß und Fachmesse für Bildungs- und Informationstechnologie, Karlsruhe: Kongreß- und Ausstellungs-GmbH, 2000, S. 381-391. 
  • Datenwissen für alle? Der Beitrag der Amtlichen Statistik zu einer informierten Gesellschaft; in: Statistisches Bundesamt, Hrsg., Forum der Bundesstatistik, Bd. 36, 2000 (Tagungsband zur Berliner Konferenz 1999 des Statistischen Bundesamtes >Politik und Statistik in der Europäischen Union). 
  • Ordnungen des Wissens -- Wissensorganisation, Wissensrepräsentation, Wissensordnung. Schlüsselbegriffe: Ontologische, prozedurale, funktionale Ordnungen des Wissens. Wissensorganisation; in:  Peter H. Ohly, Gerhard Rahmstorf, Alexander Sigel, Hrsg., Globalisierung und Wissensorganisation -- Neue Aspekte für Wissen, Wissenschaft und Informationssysteme; Bd. 6 der Reihe: Fortschritte in der Wissensorganisation, Würzburg: Ergon-Verlag, 2000. 

  • Über Helmut Spinner

  • Rezension von Peter Fuchs, Brandenburgische Fachhochschule für Sozialwesen, Potsdam über: Die Wissensordnung. Ein Leitkonzept für die dritte Grundordnung des Informationszeitalters, 1994 
  • Hans-Christoph Hobohm, Die veränderten wissenschaftlichen Informationsflüsse und ihre Auswirkungen auf die "Fachinformation" in der 
  • Neuen Wissensordnung. Beitrag für: Helmut F. Spinner (Hg.): Rechtsordnung, Wirtschaftsordnung, Wissensordnung. Interdisziplinäre und fachwissenschaftliche Beiträge zur Gestaltung der wissenschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Wissensordnung. Opladen: Leske + Budrich, 1994 (Studien zur Wissensordnung; 2) 
  • Yoshihisa HAGIWARA, Keio Universität, Tokyo, Einige Bemerkungen zum Kritischen Rationalismus als politischer Philosophie, o.J. 

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    Wissenskommunismus: Anachronismus oder Futurismus für das Informationszeitalter

    Abstract

    In unserer >Eigentumsmarktgesellschaft< (C. B.McPherson)  können Güter einen dreifachen rechtlichen Verfügungstatus haben: Ubiquitäre Güter (Luft, früher auch Wasser, wilde Tiere) sind >herrenlos< und können frei benutzt werden. Knappe Güter sind in Privat- oder Gemeineigentum. Für letzteres gibt es als historische, heute anachronistisch anmutende  Vorbilder wie z. B. Allmende (freie Viehweide), Freibier (bei Festen), Wilder Westen (zur Landnahme für Kolonialisten), Gastfreundschafts- und Geschenkkulturen. Dazu sagt Meister Brecht zynisch: Was nichts kostet, ist nichts wert! Es wird nicht begehrt, geschont, geschützt, gepflegt,  weiterentwickelt. Darin lag früher die >Tragödie der Allmende<; heute ist es das Elend der naütrlichen Umwelt. Aber es scheint Ausnahmen zu geben: vom Wissenskommunismus (Merton) im staatlich gehegten und vom Steuerzahler unterhaltenen (!) Wissenschaftsbereich bis zur  Open Source-Bewegung. Aber ist das von Dauer? Schließlich gibt es Freibier, aber nicht immer und überall, und letztlich muß es doch bezahlt werden. 

    Um den Schritt vom Anekdotischen zur systematischen Analyse zu machen, werden folgende Aspekte diskutiert: 

    Ausgangspunkt sind bestimmte verhaltensmäßige, gegenständliche und ordnungspolitische Besonderheiten im Umgang mit Wissen. Dessen Sonderstellung zeigt sich im Verhältnis des Wissens zum Haben (Erwerb, Besitz, Eigentum), zum Wollen (Motivlage, Neugier,  Selbstzweck etc.), zum Handeln (Theorie/Praxis-Verhältnis) und zum Können (Fähigkeiten, Kompetenzen, implizites Wissen). 

    Die ungleichen Optionen, welche die genannten Anachronismen eher metaphorisch ansprechen als präzise beschreiben, kann man mit Hilfe sozialwissenschaftlicher Modelle konzeptualisieren. Das juristische Modell unterscheidet Privat- und Gemeineigentum; das ökonomische Modell private und öffentliche Güter, das soziologische Modell offene und geschlossene Beziehungen; das Medienmodell Privatheit (in den >eigenen vier Wänden<) und Öffentlichkeit (>vor der Haustür<) etc. 

    Sinnvoll beurteilen sollte man das nicht nach ideologischen Vorlieben (für Kapitalismus oder Sozialismus), nach funktionalen Gesichtspunkten der zu lösenden Probleme, insbesondere im Hinblick auf spezifische Wissensprobleme wie z. B.: Motivation der Beteiligten, Allokation der Ressourcen, Verteilung der Erträge, Zähmung der Wissensmacht. Konkret diskutiert werden juristische (informationelle Selbstbestimmung), informationswissenschaftliche (Open Source) und ordnungspolitische (Wissensordnung) Lösungsversuche. 

    Die beiden Hauptergebnisse sind: 
    (1) Es gibt keine allgemeine Lösung für alle Problemsituationen, Wissenstätigkeiten etc. 
    (2) Nicht (nur) >freies Wissen<, sondern Wahrung der Wissensfreiheiten ist das Leitziel. 
    (3) Was anachronistisch oder futuristisch ist, hängt nicht von den mehr oder weniger kurisosen historischen Vorbildern ab, sondern von den modernen funktionalen Äquivalenten, die mit anderen Mitteln denselben Job tun sollen, der da heißt: die >Welt des Wissens< so autonom wie möglich zu machen, aber auf realistischer Basis. Wer Freibier trinkt oder in die Oper geht, sollte an diejenigen denken, welche die Rechnung bezahlen. 
    (4) Informationelle Selbstbestimmung in eingriffsfreien (privaten) Räumen ist unerläßlich zum Schutz der Schwächeren. Besser wäre >Waffengleichheit für alle<, damit sie sich selber schützen können. 

    Inhaltsübersicht 

    I. Besonderheiten der >Welt des Wissens<

    II. Die vier Grundverhältnisse des Wissens zum Haben, Wollen, Handeln und Können 

    III. Historische Vorbilder für freies Wissen

    IV. Wissenschaftliche Modelle für freies Wissen 

    V. Wofür und warum sollte das Wissen frei sein? 

    VI. Systematische Problemanalyse 

    VI. Lösungsvorschläge  das Informationszeitalter 

    VII. Schlußbetrachtung: Nicht freies Wissen, sondern Wissensfreiheiten

    VIII. Zur Diskussion gestellt: Fallstudien 
    1. Personenbezogene Daten: Informationelle Selbstbestimmung 
    2. Wissenschaftliche Erkenntnisse: Wissenskommunismus 
    3. Künstlerisch-literarische Werke: Urheberrecht 
     

     

    Marko Peljhan
    Homepage 
    <marxx@ljudmila.org
    <makrolab@ljudmila.org> 

    Media artist, born in Nova Gorica, Slovenia 1969. Founder of the organization Projekt Atol and PACT (Projekt Atol Communication Technologies) in the frame of which he carries on his research in the fields of performance, technology applications, radio, sound, video, film, lectures and situations. He also works as programs coordinator of Ljudmila -- Ljubljana digital media lab  <http://www.ljudmila.org>) and as operations coordinator of the Makrolab project <http://makrolab.ljudmila.org/> which was shown at dokumenta X and in Adelaide, Australia and ??, South Korea. His latest project is INSULAR Technologies (International Networking System for Universal Long distance Advanced Radio) <http://www.insular.net/>.
     

    References

    Kunst als Lauschangriff. Ein Gespräch mit Marko Peljhan über dessen Projekt Makrolab, Tilman Baumgärtel  (Telepolis, 06.10.1998) 

    Project Insular Technologies
    (International Networking System for Universal Long distance Advanced Radio) 
    INSULAR technologies is an open access, low cost, autonomous, decentralised, data and voice global radio network. 
    It is designed to promote and protect the communication between independent cultural, media and social initiatives, non-governmental organisations and individuals. These may be operating from remote areas and/or environments with limited connectivity. INSULAR Technologies also functions as a back-up and emergency communication facility for existing digital/analogue networks and telecom infrastructure. INSULAR technologies is an initiative of the INSULAR TECHNOLOGIES CONSORTIUM, an international not for profit body that will be constituted in November 1999 in Helsinki, Finland. 

    Project UCOG-144 LJU (1997) 

    Project ATOL 
    manifesto: In Search For a New Condition (1993) 

    Command Communications and Control in Eastern Europe A View from Isolation (lecture first presented at the LEAF conference in Liverpool in April 1997) 
     
     

    Makrolab-- The Library in the Sky

    Abstract

    Project Makrolab (1997 - ongoing, <http://makrolab.ljudmila.org/>, also at <http://www.kud-fp.si/~luka/makrolab/> Makrolab is designed as an autonomous, modular communications and living environment, which is powered by sustainable sources of energy (solar and wind power). It is designed for a long existence in an isolated environment and can withstand extreme natural conditions. Research into telecommunications as the main aspect of the project is concentrated on the discovery and recording of the events which take place in the densely populated abstract areas of the electromagnetic spectrum. The electromagnetic spectrum is a part of the global socio-political space, which is invisible and immaterial on one hand but presents a productive factor of general living and social conditions on the other. It can be sensed only by the means of suitable interfaces and specialized knowledge. The telecommunication activities of makrolab are created as the process of transcribing invisible and vague micro-environmental activities into traditional, three-dimensional textures -- documents. 

    Brain Springer, together with whom Marko Peljhan conducted the Makrolab Project an Dokumenta X wrote: "We approached the sky above the Lutterberg as a living library out of the shelves of which voices, images and data communications streamed down to us."
     

     

    Florian Cramer
    Homepage
    <paragram@gmx.net

    c/o Freie Universität Berlin
    Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
    Hüttenweg 9-11
    14195 Berlin
    Tel.: (030) 838-52610

    Informationen über Florian Cramer im World Wide Web 

    Geb. 1969, Studium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte und Deutschen Philologie in Berlin, Konstanz und Amherst/Massachusetts (USA), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft der Freien Universität Berlin.

    Seit 1989 Teilnehmer an "Festivals of Plagiarism" und "Neoist Apartment Festivals", Publikationen u.a. in PhotoStatic/Retrofuturism, YAWN, SMILE, seit 1995 Arbeit an neoism.org, Artikel über Neoismus in: Stewart Home und Florian Cramer, The House of Nine Squares, London: Invisible Books, 1997, und in: Mario Mentrup (Hrsg.), Printidentitäten, Berlin: Maas Verlag, 2000

    Seit 1996 div. Vorträge und Essays zu Literatur und Computer. Perl-Programmierer, GNU/Linux-Anwender seit 1996 und Referent bei Veranstaltungen der Berliner Linux User Group (BeLUG). Website "Permutationen", 1998 ausgezeichnet mit einem Sonderpreis der Pegasus '98-Jury.
     
     

    Anticopyright in subkulturellen Kunstströmungen

    Abstract

    In den späten 1980er und frühen 1990er Jahren organisierte sich eine
    künstlerische Subkultur aus dem Umfeld von Mail Art und experimenteller
    Cassettenmusik um die Schlagwörter von "plagiarism" und "anticopyright".
    Interessanter vielleicht als die Bilder, Töne und Performances, die im
    Namen dieser vorgeblichen Bewegung produziert wurden, ist die theoretische
    Debatte, die ihre Akteure unter anderem in den Zeitschriften
    "PhotoStatic/Retrofuturism", "YAWN" und "VAGUE" führten. Die historischen
    Bezüge gehen zurück bis Lautréamont, erweisen sich aber bei genauerer
    Betrachtung als Kette von interessanten Fehllektüren. Nicht minder
    aufschlußreich sind die Differenzen und Überschneidungen des
    Anticopyright-Aktivismus mit Freier Software und ihrem "Copyleft", mit
    Literaturtheorien des Einflusses und der Intertextualität, mit poetischem
    "playgiarism", der "Appropriation Art" der 1980er und der Netzkunst der
    1990er Jahre. Der Rückblick auf diese Diskurse erweitert und schärft, so
    meine These, die Sinne für Probleme der Kontrolle und der
    Reproduzierbarkeit von Zeichen im Zeitalter ihrer Digitalisierung.

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    Sally Jane Norman 
    <norman@wanadoo.fr
     

    New Zealander/ French cultural theorist and practitioner working in performing arts, new media and technology; holder of a doctorat de IIIe cycle and doctorat d’état in theatre studies (Université de Paris III); scientific director of the 1993 Louvre international conference on "New Images and Museology"; instigator of performance/ technology events (Institut International de la Marionnette, Charleville-Mézières; Zentrum für Kunst und Medientechnologie, Karlsruhe; Studio for Electro-Instrumental Music - STEIM - Amsterdam); collaborator on ESPRIT art and technology projects at the ZKM (1997-99); artistic advisor to STEIM; member of the European Cultural Backbone; director of the Ecole Supérieure de l’Image, Angoulême/Poitiers, France.
     

    Selected publications

    • "Performance arts/ performing arts", in Actor 2000 : Global Player oder Local Hero?, Springer Verlag, 2000
    • "i3 Artists and « Oeuvres de l’esprit" ; "New Media in Touch with Creative Gesture", in New Media Culture in Europe, Uitgeverij De Balie and the Virtual Platform, Amsterdam 1999
    • "Culture and the New Media Technologies", working paper for the Unesco Stockholm Cultural Conference (1998) 
    • "Transdisciplinarité et genèse de nouvelles formes artistiques", study for the French Ministry of Culture and Communication (1997)
    • "Kupenga, Knots, Have-Knots", contribution to the INTERTWINEDNESS thematic conference series on Reflecting the Structure of the Net, Ars Electronica Center, Linz, 1998 
    • "Dramatis Personae : Casting Cyberselves", Fifth International Conference on Cyberspace, 1996
    • "The Louvre Today and Tomorrow", Quarterly InterCommunication, Tokyo, N°15, 1996 
    • "Schauspielende Körper : Erscheinungen, Blut und Eingeweide/ Acting Bodies: Apparitions, Blood and Guts", Kunstforum, Die Zukunft des Körpers (T.II), n°133 (February-April 1996)
    • "Acting and enacting : stakes of new performing arts", "Immersion and Theatre", ISEA 95 Proceedings, (International Symposium of Electronic Arts), Montreal, 1996
    • "Du Gesamtkunstwerk wagnérien aux arts du temps modernes: spectacles multimédia, installations minimalistes", in L'Oeuvre d'art total, studies grouped by Denis Bablet, coordinated and presented by Elie Konigson, Paris, Editions du CNRS, coll. Arts du spectacle, 1995


    Information as a prime and primarily relational value

    Abstract
    Current attempts to use digital tools to inventory humanity’s material
    and immaterial assets, to  merchandise as information products elements
    of our hitherto inalienable cultural heritage, are both threatening and
    absurd. Threatening, insofar as corporate avarice already weighs heavily
    on certain kinds of previously accessible, shareable knowledge and
    experience. Absurd, insofar as the digital visionaries driving this
    commodification race are as short-sighted as Midas: information which is
    processed as discrete packets of goods, cut off from the res publica from
    which it emerges and whereby it survives and evolves, is doomed. Turning
    information into nuggets of discrete digital gold is tantamount to
    killing it. Because information is only meaningful in the context of
    human relations: it is generated, nurtured, and transformed - in short,
    brought and kept alive - through intercourse via active, interactive
    human minds.

    My presentation attempts to focus on the participatory, social quality of
    information, and to stress the vanity - and danger - of information
    hoarding that fails to recognise this vital quality.

    > full text

     

    Phil Agre 
    Homepage
    <pagre@ucla.edu

    Philip E. Agre is an associate professor of information studies at University of California, Los Angeles.  He received his PhD in computer science from MIT in 1989, having conducted dissertation research in the Artificial Intelligence Laboratory on computational models of improvised activities.  Before arriving at UCLA he taught at the University of Sussex and UC San
    Diego, and has been a visiting professor at the University of Chicago and the University of Paris.  He is the author of "Computation and Human Experience" (Cambridge University Press, 1997), and the coeditor of "Technology and Privacy: The New Landscape" (with Marc Rotenberg, MIT Press, 1997), "Reinventing Technology, Rediscovering Community:
    Critical Studies in Computing as a Social Practice" (with Douglas Schuler, Ablex, 1997), and "Computational Theories of Interaction and Agency" (with Stanley J. Rosenschein, MIT Press, 1996).  His current research concerns the role of emerging information technologies in institutional change; applications include privacy policy and the networked university.  He edits an Internet mailing list called the Red Rock Eater News Service that distributes useful information on the social and political aspects of networking and computing to 4000 people in 60 countries.
     

    An Informational History of the World

    Abstract 
    Information technology, we have often heard, is bringing about
    an idealized market economy of global scope.  Underneath this conventional
    story is a routinized argument about the role of information in markets:
    that information technology reduces economies of scale and thereby
    reverses long-term historical tendencies toward the centralization of
    economic power.  This argument, however, does not make sense.  I will use
    economies of scale as the point of departure for a strikingly different
    reframing of the conventional story about the nature of globalization.

    > full text
     

    Gabriele Beger
    Copyrightbeauftragte der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände
    <beger@zlb.de>
    Homepage

    Direktorin des Hauses Berliner Stadtbibliothek in der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, zugleich Stellvertreterin des Vorstandes, Leiterin der Abteilung Medienzentrum der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, "Umzugsbeauftragte" der Zentral- und Landesbibliothek Berlin. Lehraufträge: Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsrecht an der Humboldt-Universität Berlin und an der Fachhochschule Potsdam

    Geschäftsführende Vorsitzende des Landesverbandes Berlin e.V. im Deutschen Bibliotheksverband e.V.; Vorsitzende der Rechtskommission des EDBI (Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut); Beauftragte in Copyrightfragen für die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e.V.; Mitglied im Deutschen Kulturrat; Kuratoriumsmitglied. Literarisches Colloquium Berlin; Beauftragte für Rechtsfragen der DGI 

    Publikationen

    • Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit, Kap. Urheberrecht. 3. Aufl. Berlin 
    • Betriebsformen für Bibliotheken. Berlin 
    • weitere Veröffentlichungen u.a. zu: Outsourcing, Sponsoring, Informations- und Kommunikationsrecht, Wettbewerbsrecht und zu kulturpolitischen Themen: Übersicht der erschienenen Beiträge
    • Muster Sponsoringvertrag (HTML, Winword-Dokument)
    • Mustervertrag: Freiwilligen-Arbeit (HTML, Winword-Dokument

     

    Informationsfreiheit und urheberrechtlicher Interessenkonflikt 

    Abstract

    „Verhindern kann man virtuelle Bibliotheken nicht, also muss man sie lizenzieren – hier besteht dringender Handlungsbedarf.„(1)
    Die Informationsfreiheit, das Recht eines jeden Bürgers, sich ungehindert und unabhängig von seiner sozialen Stellung aus veröffentlichten Quellen zu informieren, stellt ein fundamentales Menschenrecht dar. In mehreren internationalen Abkommen haben sich Staaten zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Grundrecht in Art 5 ihrer Verfassung niedergeschrieben. Urheberrechtliches Schaffen basiert auf der Ausübung der Informationsfreiheit. Ohne Auseinandersetzung mit vorhandenem geistigen Schaffen wäre eine Weiterentwicklung in Wissenschaft, Kunst und Literatur nicht möglich. Freie Information sichert Fortschritt, qualifizierte Arbeitskräfte und damit Wirtschaftsstandorte. 
     

    Der Interessenkonflikt 

    Durch das Urheberrecht werden die Urheber von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft geschützt. Das Recht des Urhebers an seiner persönlichen geistigen Schöpfung wird als ein eigentumähnliches Recht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(2) behandelt. Danach stehen allein dem Urheber die exklusiven Rechte zu, sein Werk zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vervielfältigen, auszustellen und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben sowie anderen Personen Nutzungsrechte einzuräumen. Er soll den wirtschaftlichen Vorteil aus seinem geistigen Eigentum ziehen. 

    Wie jedes Eigentum, so unterliegt auch das geistige Eigentum einer Sozialbindung. Soziale Bindung des Urheberrechts bedeutet, dass die ausschließlichen vermögensrechtlichen Ansprüche des Urhebers durch überwiegende Bedürfnisse der Allgemeinheit begrenzt werden. In Art. 14, Abs. 2 GG heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." So "sollte das Urheberrecht so ausgestaltet werden, dass es optimal zum geistigen, kulturellen und kulturwirtschaftlichen Fortschritt beiträgt."(3) Ein überwiegendes Bedürfnis der Allgemeinheit besteht in dem ungehinderten Zugang zu Informationen. Dem hat der Gesetzgeber durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen entsprochen. 

    Der Interessenkonflikt besteht darin, dass den exklusiven Rechten des Urhebers die Ausnahmeregelungen gegenüberstehen. Da der Gesetzgeber sowohl den berechtigten Interessen der Allgemeinheit, als auch den nicht minder berechtigten Schutzinteressen des Urhebers verpflichtet ist, darf er Ausnahmeregelungen nur nach einer Abwägung der Interessen vollziehen. 
     

    Ausnahmetatbestände 

    Vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes und der Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken in weltweiten Netzen sind auch die in EU-Richtlinien und internationalen Verträgen und Übereinkommen enthaltenen Ausnahmen von besonderer Bedeutung. Zu den internationalen Vereinbarungen und Übereinkommen zählen insbesondere die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)(4) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die RBÜ räumt in Art. 9, Abs. 2 den Unterzeichnerstaaten das Recht ein, für bestimmte Sonderfälle Ausnahmen zuzulassen, wenn dadurch die normale Auswertung nicht unangemessen beeinträchtigt und die berechtigten Interessen der Urheber nicht unverhältnismäßig beschränkt werden, in der Fachliteratur und in Kommentaren als sog. Drei-Stufen-Test bezeichnet. Die jüngsten WIPO-Verträge, der Urheberrechtsvertrag (WCT)(5), der zum Inhalt elektronische und digitale Medien hat, sowie der Vertrag über die Darbietungen und Tonträger (WPPT)(6), verweisen in Art. 10 auf den Drei-Stufen-Test der RBÜ. Danach könnten de facto die Ausnahme-tatbestände sowohl in europäischen EU-Richtlinien, als auch im deutschen Urheberrechtsgesetz auf elektronische Medien erweitert werden. 
     

    Ausnahmetatbestände nach zukünftigem Recht 

    Die in naher Zukunft geltenden Regelungen werden bestimmt durch Art. 9 RBÜ, Art. 10 WIPO-Urheberrechtsvertrag, den EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte(7) und das 5. Änderungsgesetz zum deutschen Urheberrecht(8). Allen ist gemein, dass sie die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe digitaler Werke als exklusives Recht des Urhebers bzw. des Berechtigten regeln. Dabei ist besonders auf die neue Definition der "öffentlichen Wiedergabe" hinzuweisen. Bislang war der Öffentlichkeitsbegriff an einen unbestimmten Kreis von Mitgliedern der Öffentlichkeit gebunden. Im zukünftigen Recht wird der Abruf, die Zugänglichmachung von elektronischen und digitalen Medien in Netzen, als öffentliche Wiedergabe bezeichnet, wenn ein Teilnehmer der Öffentlichkeit von einem Ort und einem Zeitpunkt seiner Wahl Zugang hat. Demnach erfüllt jeder Abruf, ob aus dem Intranet oder Internet den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe. Die derzeit in der konsolidierten Fassung des EU-Richtlinienvorschlages diskutierten Ausnahmen zur öffentlichen Wiedergabe(9) erfassen u.a. den Unterricht, die wissenschaftliche Forschung, private Studien- und Forschungszwecke, Bibliotheks-, Archiv- und Museumsgut in den Räumen der Einrichtung (Art 5 Abs. 3 RL). Die Vervielfältigung ohne Zustimmung des Urhebers ist gestattet, wenn sie technisch notwendig und vorübergehend ist (Art. 5, Abs. 1), zum privaten Gebrauch durch eine natürliche Person auf jedem Träger, soweit dafür eine Vergütung gezahlt wird, und durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, wie Bibliotheken, Archive und Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 2) sowie in den Fällen, die für die öffentliche Wiedergabe gelten. 
     

    Lizenzvertrag contra Ausnahmetatbestand 

    Lizenzverträge sind Verträge, die zwischen den Vertragspartnern frei verhandelt werden können. So kann auch in diesen Verträgen auf gesetzlich eingeräumte Ausnahmen verzichtet werden. Da mittels eines Lizenzvertrages zur Nutzung überlassene elektronische oder digitale Medien keinen Eigentumsübergang darstellen, bedarf sowohl die Weiterverbreitung (z.B. Ausleihe) als auch die öffentliche Wiedergabe (Abruf aus Netzen) der ausdrücklichen Zustimmung im Vertrag. Eine Erschöpfung der exklusiven Rechte findet nicht statt. 

    Das bedeutet, dass bei zunehmender Verbreitung über Lizenzverträge die Ausnahmetatbestände in den Urheberrechtsgesetzen ihre Bedeutung verlieren, soweit sie nicht zwingend anzuwenden und durch Vertrag nicht auszuschließen sind. Deshalb muss es Ziel aller Bemühungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sein, zwingende Normen zu den Ausnahmetatbeständen zu erreichen, die den ungehinderten Zugang zu Informationen für jedermann auch im digitalen Umfeld in Übereinstimmung mit dem Drei-Stufen-Test gemäß Art. 9, Abs. 2 RBÜ gewährleisten(10)
     

    Der Interessenausgleich 

    Der Interessenkonflikt existiert objektiv. Die derzeitige Orientierung bei der Argumentation um den Interessenkonflikt auf Informationsträger oder Verbote ist genauso untauglich wie die Negation des Allgemeininteresses: Auf einen erschwinglichen Zugang zur Information(11) im Rahmen des sozialen Bezugs des Urheberrechts kommt es an. 

    Nicht eine Begrenzung der Ausnahmen, sondern eine Begrenzung der Zugriffsberechtigten ist die Lösung des Interessenkonflikts. Hier ist die Vorlage der ECUP-Matrix(12) eine geeignete Diskussionsgrundlage, deren Logik sich auch Verleger und andere Anbieter nicht verschließen können. Dies gilt um so mehr, als auch der britische Verlegerverband 1997 in einem Definitionspapier ähnliche Ansätze beschrieben hat(13). Die ECUP-Matrix klassifiziert Nutzergruppen jeden Bibliothekstyps und legt Zugriffsberechtigungen fest. Deshalb muss die ECUP-Matrix Bestandteil der europäischen Urheberrechtsgesetze werden. Die Lösung heißt: Klar differenzierte Definitionen der Ausnahmen für digitale Medien nach Nutzergruppen und Nutzungsarten auf der Grundlage der ECUP-Matrix, die durch Vertrag nicht beeinträchtigt werden dürfen. 

    Die Bibliothekspraxis der virtuellen Bibliothek begegnet dieser Problematik durch kooperative Verbundtätigkeit und Konsortialbildung beim Bezug elektronischer Netzpublikationen und den Aufbau von Hochschulverlagsservern. Einzelheiten dazu werden im Referat am 22.09.2000 ausgeführt. 

    1. Melichar, Ferdinand: Virtuelle Bibliotheken und Urheberrecht.- In: Computer und Recht 1995, S. 756 - 762 

    2. Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz ­ UrhG) vom 9. Sept. 1965 (BGBl I 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 1998, BGBl I 902) 

    3. Einl. Rdnr. 13.- In: Urheberrecht. Kommentar. Hrsg. Gerhard Schricker.- München 1987, S.7 

    4. Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. Sept. 1886 zuletzt revidiert am 20. Sept. 1990 (BGBl II 1346) 

    5. WIPO Copyright Treaty vom 20. Dez. 1996. WIPO-Dokument CRNR/DC/89 

    6. WIPO Performances and Phonograms Treaty vom Dez. 1996. WIPO-Dokument CRNR/DC/90 

    7. Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. ­ KOM (1999) ...endg. 97/0359/COD 

    8. Diskussionsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Vorgelegt vom Bundesministerium der Justiz am 7. Juli 1998 

    9. European Parlament and Council Directive 00/00 on the harmonisation of certain aspects of copyright and realated rights in the information society (consolidated ­ 7. June 2000) ­ noch nicht veröffentlicht.

    10. Formulierungsvorschlag der Autorin: Ausübung von Ausnahmen. Zulässig ist die Ausübung vorgenannter Ausnahmen durch den Eigentümer eines mit Zustimmung des Urhebers durch Veräußerung in Verkehr gebrachten elektronischen Originals oder Vervielfältigungsstückes, den in sonstiger Weise zu dessen Gebrauch Berechtigten oder denjenigen, dem ein Werk aufgrund eines mit dem Urheber oder eines mit dessen Zustimmung mit einem Dritten geschlossenen Vertrages zugänglich gemacht wird. Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind nichtig. 

    11. Erster Zwischenbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft ­ Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft. Drucks. 13/6000, S. 48 

    12. ECUP-Matrix 1 und 2. (European Copyright User Platform). ­ unter:  http://www.eblida.org/ecup/docs/matri691.htmund /matrine1.htm

    13. Lucius, Wolf D. von: a.a.O. 
     

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